Universitäten für Fürsten, Land und Leute?

Universitäten für Fürsten, Land und Leute?

Organisatoren
Sigrid Hirbodian / Julius Jansen, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Universität Tübingen; Jörg Peltzer, Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, Universität Heidelberg / University of East Anglia Norwich; Florian Schreiber, Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, Universität Heidelberg
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
26.09.2023 - 27.09.2023
Von
Johanna Oltmanns, Historisches Seminar/Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Johanna Welz, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen

Die spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universitäten des nordalpinen Reiches verdankten ihre Entstehung zumeist einem fürstlichen Gründungsakt. Sie standen in einem engen Verhältnis zum Landesherrn und waren auf vielfältige Art und Weise mit dem Territorium verknüpft. Um diese reziproke Verbindung zu charakterisieren hat sich in der geschichtswissenschaftlichen Forschung der Begriff der „Landesuniversität“ etabliert, auch wenn dieser bisher keine einheitliche Definition erfahren hat.

Die Tagung, die im Rahmen des DFG-Paketprojekts „Landesuniversitäten“ durchgeführt wurde, hatte sich zum Ziel gesetzt, die Verbindungen und Interdependenzen zwischen Hochschule und Territorium in vergleichender und epochenübergreifender Perspektive näher auszuleuchten und das Erkenntnispotenzial des Forschungsbegriffs „Landesuniversität“ zu diskutieren. Die insgesamt zehn Vorträge der Veranstaltung waren unter drei programmatischen Sektionen zu „Fürsten“, „Land“ und „Leute“ subsumiert. Abschließende Kommentare führten die gewonnenen Erkenntnisse jeweils zusammen.

In einem inhaltlich und methodisch einführenden Vortrag fragten JULIUS JANSEN (Tübingen) und FLORIAN SCHREIBER (Heidelberg) nach dem heuristischen Potenzial des Begriffs der „Landesuniversität“. Sie zeigten in einer Skizzierung des Forschungsstandes auf, dass dieser an der Schnittstelle von Landes- und Universitätsgeschichte angesiedelte Begriff differenzierter ausgearbeitet werden muss, auch in Abgrenzung zu alternativen Begriffen wie der „landesherrlichen“ oder „regionalen Universität“. Anhand von schriftlichen und materiellen Quellenbeispielen aus Heidelberg, Freiburg und Tübingen gingen sie außerdem der bislang von der Forschung vernachlässigten Frage nach der zeitgenössischen Fremd- und Selbstbezeichnung von „Landesuniversitäten“ nach. Dabei fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus, weshalb die universitäre Titulatur nicht als singuläres Merkmal für die Frage nach dem Status der Hochschulen betrachtet, jedoch im Einzelfall durchaus gewinnbringend angewandt werden kann. Abschließend wurde betont, dass der Terminus der „Landesuniversität“ nur dann erkenntnisleitend sein könne, wenn die Interdependenzen zwischen Fürst, Universität und Territorium im Mittelpunkt der Untersuchung stünden und die angelegten Parameter klar definiert seien. Weitere komparative und diachrone Untersuchungen versprechen das Bild der „Landesuniversitäten“ zu schärfen.

Die erste Sektion, die den „Fürsten“, und dabei vor allem den Motiven und dem Agieren der Landesherren an der Kurie sowie der kurialen Perspektive auf Hochschulgründungen gewidmet war, wurde durch TJARK WEGNER (Tübingen) eröffnet. In einer vergleichenden Betrachtung untersuchte er den Memorialcharakter der Universitätsstiftungen von Ingolstadt, Wittenberg und Tübingen. Seine Aussagen machte er vor allem an der Analyse der verschiedenen Gründungsdokumente wie den Statuten und Matrikeln, den Universitätsinsignien, sowie den Testamenten der fürstlichen Stifter fest. Die Quellen zeigten kein einheitliches Bild und sprachen dafür, dass Universitäten durchaus fromme Stiftungen darstellen, aber dass der Aspekt der Memoria in keinem der untersuchten Fälle die primäre Gründungsmotivation der Stifter ausmachte. Zu beobachtende Inszenierungen der Universität als Bewahrer der Memoria gingen vielmehr von diesen selbst aus. So wurde zum Beispiel die Tübinger Universität im Testament ihres Gründers Eberhards I. nicht unter denjenigen aufgeführt, welche in dessen Todesfall zu benachrichtigen waren, um seiner zu gedenken; die Gedenktafel zu seinen Ehren in der Stiftskirche wurde eigenständig von der Universität aufgestellt.

JULIUS JANSEN (Tübingen) bot mit seinem Vortrag einen neuen, umfassenderen Blick auf den Gründungsprozess der Universität Tübingen. Durch die Berücksichtigung der Überlieferung in den Archiven im Vatikan und in Mantua, sowie unter Verwendung des 2018 erschienenen zehnten Bandes des Repertorium Germanicum wurde der Aushandlungsprozess, welcher der päpstlichen Privilegierung des Tübinger Generalstudiums 1476 vorausging, fassbar. Dabei konnte die im Tübinger Fall unterschätzte Dauer und Prozesshaftigkeit des Geschehens seit der ersten Bitte um Einrichtung des Studiums des Grafen Eberhard V. an Papst Sixtus IV. von 1474 herausgearbeitet werden. Hiermit baute Jansen auf jüngeren Untersuchungen Robert Gramsch-Stehfests auf. In einen stärkeren Fokus rückte dabei auch der Schwager Eberhards, Kardinal Francesco Gonzaga, welcher sich schon 1474, im Jahr der Eheschließung Eberhards mit Barbara Gonzaga, vor der Kurie für dessen Anliegen einsetzte. Mithilfe der kurialen Überlieferung sowie der Quellen des Staatsarchives in Mantua konnten in Teilen die verschiedenen familiären Netzwerke, die für den Gründungsprozess aktiviert wurden, rekonstruiert und mehrere Kleriker, die Eberhards Anliegen in Rom vorbrachten und die Gründung aushandelten, ausgemacht werden.

Auch MAXIMILIAN SCHUH (Berlin / München) befasste sich in seinem Vortrag mit der kurialen Überlieferung – im Speziellen mit den Arengen der päpstlichen Bullen, die zur Errichtung von Universitäten ausgestellt wurden. In einer ersten systematischen Untersuchung päpstlicher Universitätsgründungsbullen von Ende des 14. bis Anfang des 16. Jahrhunderts stellte Schuh fest, dass ab der Mitte des 15. Jahrhunderts eine neue Formel den Typus verdrängte, der seit der Gründung der Prager Universität im 14. Jahrhundert verwendet worden war. Trotz der Serialität und des formelhaften Charakters der Bullen konnte Schuh plausibel machen, dass auch die Antragsteller Einfluss auf die konkrete Gestaltung ihrer Urkunde nehmen konnten. Im Falle der Anfang des 16. Jahrhunderts gegründeten Universitäten Frankfurt an der Oder und Wittenberg hatte man wieder auf den älteren Prager Typus der Arenga zurückgegriffen: Hier sah Schuh eine mögliche Einflussnahme der Fürsten auf die Gestaltung ihrer „Landesuniversitäten“, welche die Signalwirkung der Arenga nutzen wollten, um ihre eigenen Gründungen in die Tradition der älteren Hohen Schule zu stellen.

Die zweite Sektion nahm sich des Verhältnisses von Universität und „Land“ beziehungsweise Landesvertretung an. Dabei wurde die Bedeutung von Hochschulen im Rahmen von Landesteilungen, die Repräsentation der Universitäten auf den Landtagen sowie die Frage nach der Einbindung in das Landessteuerwesen thematisiert. Ersterem Aspekt war der Vortrag von ALEXANDER SEMBDNER (Leipzig) gewidmet. Anhand der vorrangig betrachteten Beispiele der wettinischen Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena fiel auf, dass die Hohen Schulen bei Erb- oder Teilungsvorgängen nur dann in den entsprechenden Verträgen Beachtung fanden, wenn die Finanzierung der Einrichtung unsicher war. Darüber hinaus hatten Landesteilungen kaum Einfluss auf bestehende Universitäten, die auch hinsichtlich der rechtlichen Abläufe der Teilung nur auf explizite Anfrage juristische Expertise stellten. Autorität über die Universität hatte nach der Teilung nur der den entsprechenden Landesteil regierende Fürst. Insgesamt erwiesen sich Landesteilungen im universitären Kontext als wenig bedeutend und die landesherrlichen Eingriffe in die universitäre Besetzungspraxis als situativ bedingt. Lediglich in der Gründung neuer Universitäten, deren Anreiz durch eine Landesteilung deutlich gesteigert wurde, zeigte sich die Bedeutung der Hohen Schulen für das dynastische Ansehen der Gründer.

Mit den Hochschulen in Leipzig, Wittenberg und Jena befasste sich auch PHILIPP WALTER (Jena), der den Blick auf die landständische Vertretung, hauptsächlich der wettinischen Universitäten richtete. Die Landstandschaft der Universitäten gründete hier weniger auf dem traditionellen Kriterium des Besitzes von grund- oder gerichtsherrlichen Rechten, sondern vielmehr auf der wahrgenommenen „Systemrelevanz“ der Hochschulen. Dabei war die landständische Berufung der Universitäten auch entscheidend vom Willen des Landesherrn abhängig. Auch wenn verschiedene Universitäten in wettinischen und hessischen Gebieten zu festen Größen der landständischen Verfassungsverhältnisse wurden und so auch für ihre eigenen Anliegen eintreten konnten, weitete sich diese Entwicklung nicht auf das gesamte Reich aus. Diese Besonderheit ist unter anderem auf die innerwettinische Konkurrenz und die spezifischen Bedingungen des Schmalkaldischen Kriegs zurückzuführen; der konfessionelle Aspekt war im Gegensatz dazu kein hinreichender Grund für die Ausformung der akademischen Landstandschaft.

FLORIAN SCHREIBER (Heidelberg) befasste sich mit der bisher kaum untersuchten Beteiligung von Universitäten an Reichs- und Landessteuern. Die in der Forschung wenig hinterfragte Vorstellung von Universitäten als „privilegierte Wirtschaftsgesellschaften“ (Moraw) wurde vor dem Hintergrund der in Heidelberg schon früh vorgenommenen Einschränkungen universitärer Steuer- und Zollprivilegien relativiert. Schreiber zeigte deutlich, dass die bei der Gründung verliehenen Privilegien nicht festgeschrieben, sondern regelmäßig an die ökonomischen Realitäten angepasst wurden. Bei den Universitätsgründungen des 15. Jahrhunderts, etwa in Freiburg oder Tübingen, wurden dann nicht selten solche angepassten Privilegien als Vorbild verwendet. Anhand zweier Heidelberger Fallbeispiele demonstrierte er, dass der privilegierte Status der Universität nicht vor landesherrlichen Steuererhebungen schützte. So war die Universität schon 1481 nicht von einer Türkensteuerforderung ausgenommen und zahlte im Jahr 1497 im Rahmen einer in Konkurrenz zum Gemeinen Pfennig erhobenen Landessteuer erstmals nachweislich einen Beitrag. Nach diesem Präzedenzfall wurde die Heidelberger Hochschule bis zum Dreißigjährigen Krieg des Öfteren zu außerordentlichen Steuerzahlungen verpflichtet. Damit wurde nicht zuletzt der im Untersuchungszeitraum stärker werdende Zugriff der Landesherren auf die Universitäten sichtbar.

Unter der Überschrift „Leute“ setzten sich die Vorträge der letzten Sektion mit den Gelehrten im Dienst des Fürsten sowie der Alimentierung von Universitäten auseinander. Dabei führte der Beitrag von PAULINE SPYCHALA (Paris) zunächst über die Reichsgrenzen hinaus ins Königreich Frankreich. Zusätzlich zu den in Frankreich bestehenden älteren und korporativ entstandenen Hohen Schulen nahm auch hier im 14. und 15. Jahrhundert die Anzahl der herrschaftlichen Universitätsgründungen sowie die königliche und fürstliche Einflussnahme auf diese zu. Spychala nahm sich im Rahmen ihres Vortrags dem Aspekt der Rekrutierung von Gelehrten für den Fürstendienst an. Durch prosopografische Studien konnte sie den typischen Karriereweg dieser Männer nachvollziehen: Graduierte wurden ab dem Ende des 14. Jahrhunderts vor allem an den Gerichtshöfen für eine Position am Hof des Königs oder Fürsten rekrutiert. Die Anstellung bedeutete für sie einen sozialen Aufstieg und besonders Leibärzte standen dabei in einem besonders engen Verhältnis zu ihren Dienstherren. Insgesamt waren die Gelehrten wichtige Akteure, die die Umsetzung königlicher Entscheidungen ermöglichten. Gleichzeitig blieben sie aber ihrer Alma Mater verpflichtet: Der beim Eintritt in die Universität geleistete Eid blieb in Kraft und die Universitäten konnten, zumindest zu Beginn des 15. Jahrhunderts, entsprechend politischen Einfluss auf den König nehmen.

Einen prosopografischen Ansatz verfolgte auch LOTTE KOSTHORST (Mainz): Sie zeichnete die Laufbahn juristischer Räte an den Höfen der niederrheinischen Herzöge von Jülich-Berg, Kleve-Mark und der ab 1521 Vereinigten Herzogtümer von Jülich-Kleve-Berg nach. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf jenen Gelehrten, welche – zumindest zeitweise – in Italien studiert hatten. Insbesondere der epochenübergreifende Vergleich erwies sich hier als aufschlussreich. Während am Düsseldorfer Hof im 15. Jahrhundert noch wenige gelehrte Juristen beschäftigt waren, bot der klevische Hof diesen schon früh eine Karriereoption. Traten die Gelehrten im 15. Jahrhundert meist in einer Doppelfunktion als Professoren an der Universität Köln und als Räte auf, so wurde im 16. Jahrhundert die Arbeit als Rat zur Haupttätigkeit. Der nach einem Artes-Studium in Köln zumeist in Italien erworbene Doktorgrad und die während des Studiums geknüpften Kontakte waren bei der Aufnahme in den Dienst entscheidender als die Herkunft, weswegen im 16. Jahrhundert auch immer mehr Angehörige des regionalen Niederadels ein Studium begannen. Dabei wurde es nun üblicher, im Laufe des Auslandsstudiums mehrere Universitäten zu besuchen.

Sektion und Tagung abschließend leistete ELISABETH HEIGL (Berlin) einen Beitrag zur vergleichenden Finanzgeschichte von Universitäten, indem sie die landesherrliche Alimentierung der Universitäten Greifswald und Königsberg im 16. und 17. Jahrhundert einander gegenüberstellte. Die Versorgung erfolgte durch vielfältige direkte und indirekte Mittel, etwa die Gehaltszahlungen in Geld oder Naturalien einerseits sowie Privilegien andererseits, und demonstrierte die Fürsorge der Landesherren für ihre Universitäten. Die Untersuchung zeigte, dass sich die ursprünglich konzipierte Alimentierung in der Praxis als unzureichend erwies. Dabei reagierten die beiden Landesherren auf diesbezügliche universitäre Beschwerden mit grundsätzlich ähnlichen Strategien, um die Versorgung sicherzustellen: zunächst mit einer Untersuchung der Zustände vor Ort und darauf folgend verschiedenen – nicht unbedingt erfolgreichen – Maßnahmen, wie einer Erhöhung der Ausstattung oder einer Vereidung des Amtsverwalters. Über die Alimentierung drückte sich außerdem das Verhältnis des Landesherrn zur Universität aus. So wurde Anfang des 17. Jahrhunderts der Universität in Greifwald durch die Ausstattung mit Grundbesitz eine gewisse Unabhängigkeit zugestanden, während die Universität in Königsberg direkt finanziert wurde und entsprechend abhängig blieb. Hier nutzte der Kurfürst den Entzug der Einkünfte zeitweise als Druckmittel zur Durchsetzung seiner Interessen.

Insgesamt demonstrierten die Vorträge den Wert vergleichender und epochenübergreifender Studien für die Erforschung spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Universitäten in ihrem vielschichtigen Verhältnis zu Territorium und Landesherr. Dabei zeigte der Blick über die Grenzen des Reichs hinaus, dass sich der verstärkte herrschaftliche Zugriff auch andernorts beobachten lässt. Der Begriff „Landesuniversität“ wurde auch aus diesem Grund im Rahmen der Tagung durchaus kontrovers hinsichtlich seines analytischen Mehrwerts diskutiert. Grundsätzlich setze der Gebrauch des Terminus eine klare inhaltliche und zeitliche Differenzierung voraus. Denn erst in der longue durée werde sich zeigen, inwiefern die Hohen Schulen als „Landesuniversitäten“ identitätsstiftende, integrative und staatsbildende Funktionen übernommen haben.

Konferenzübersicht:

Sigrid Hirbodian (Tübingen): Begrüßung

Julius Jansen (Tübingen) / Florian Schreiber (Heidelberg): Einführung: „‚Landesuniversität‘ als heuristischer Begriff?“

Sektion I „Fürsten“
Moderation: Jörg Peltzer (Heidelberg / Norwich)

Tjark Wegner (Tübingen): Die Universitätsgründungen in Ingolstadt, Wittenberg und Tübingen als landesherrliche Memorialstiftungen

Julius Jansen (Tübingen): Suppliken, Bullen und eine Goldene Rose. Eberhard im Bart und die Tübinger Universität vor der Kurie 1474–1482

Maximilian Schuh (Berlin / München): Von Greifswald über Nantes nach Frankfurt an der Oder. Die Bullen zur Einrichtung von Universitäten aus kurialer Perspektive

Birgit Studt (Freiburg): Kommentar zu Sektion I

Sektion II „Land“
Moderation: Dieter Speck (Freiburg)

Alexander Sembdner (Leipzig): Alles nur eine Frage des Geldes? Landesuniversitäten und Landesteilungen im späten Mittelalter

Philipp Walter (Jena): Universität und Landtag. Die akademische Landstandschaft der wettinischen Universitäten im 16./17. Jahrhundert

Florian Schreiber (Heidelberg): Landesuniversitäten und Landessteuerwesen im 15./16. Jahrhundert

Stephan Laux (Trier): Kommentar zu Sektion II

Sektion III „Leute“
Moderation: Matthias Asche (Potsdam)

Pauline Spychala (Paris): Gelehrte im Dienst des Fürsten im Königreich Frankreich am Ende des Mittelalters (14.–15. Jahrhundert)

Lotte Kosthorst (Mainz): Über Italien an den Hof. Gelehrte Juristen im Dienst der niederrheinischen Landesherren (15.–16. Jahrhundert)

Elisabeth Heigl (Berlin): Universität und Alimentierung – Greifswald und Königsberg im Vergleich

Christian Hesse (Bern): Kommentar zu Sektion III

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